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::::: Die Parasiten ::: Satzung
Unter dieser Rubrik wollen wir unseren kleinen Verein und seine Besonderheiten vorstellen. Ein Verein benötigt bestimmte Verhaltensregeln und deshalb haben wir zu unserer Gründungszeit folgende Satzung aufgestellt.
Die gesamte Satzung sowie unser aktueller Strafenkatalog stehen im pdf-Format zur Ansicht bereit.
§1 Zweck des Clubs
Der Ausspruch "Saufen, sons nix!!!" trifft im Wesentlichen die primäre Tätigkeit der Parasiten. Der Kegelklub möchte desweiteren die Geselligkeit, sowie die
Kameradschaft der männlichen Geschlechter untereinander pflegen.
§4 Allgemeine Parasiten-Regeln
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1. Mindestens ¼ jährlich sollte ein Parasiten-Abend stattfinden. Die Örtlichkeiten sind kurzfristig festzulegen. Grundsätzlich zählen an solchen Abenden keine Strafregeln. D. h. sämtliche Strafen können lediglich im Bezug auf Kegelabende anfallen.
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Die bereits o. g. Räumlichkeiten werden stets akkurat verlassen.
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Ist ein Laut durch die Hose (Pfurz) im Anmarsch, so ist dieser vom Pfurzträger anzukündigen. Nach Vollendung des Lautes drückt ein jeder Parasit seine Anerkennung und Zuneigung durch kräftiges Applaudieren aus. Gleiches ist zu verrichten, bei einem Rölpser.
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Wird eine unsinnige, oder nicht zu beantwortende Frage gestellt, so ist diese mit dem Satz: „Dat kann man sich nich aussuchen!“ zu unterbinden.
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Gerät ein Parasit in eine Schlägerei, so ist Unterstützung von allen anderen Parasiten (auch von Proffe) zu erwarten. Grundsätzlich jedoch, ist eine solche Situation zu vermeiden.
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Änderungen der Satzung bedürfen der Schriftform, sowie der Einwilligung aller Mitglieder.
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Bei jeglichen anderweitigen Entscheidungen gilt die ¾ Mehrheit.
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Änderungen der Satzung treten erst am nächsten Tag der Abstimmung in Kraft.
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Mindestens einmal im Jahr findet eine Kegeltour statt.
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Kann ein Mitglied an der Kegeltour nicht teilnehmen, so erhält er keine Auszahlung aus der Kasse. Kurzfristige Zuzahlungen zur Finanzierung der Fahrt (z. B.: Verpflegungskosten) muß er natürlich nicht leisten.
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Die Parasiten-Fahne ist bei jeder Tour mitzuführen. Zuständig hierfür ist Proffe.
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Das Parasiten-Lied heißt „Männer“ (von Herbert Grönemeyer).
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Monatlich ist ein Betrag von DM 10,- auf das Parasiten-Konto (Kto: 212 083 141) zu überweisen.
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Zur einfachen, telefonischen Benachrichtigung aller Mitglieder wird in einer bestimmten Reihenfolge angerufen. Hierfür wird die Mitglieder-Auflistung auf Seite 1 herangezogen. Die Liste ist zunächst von links nach rechts, dann von oben nach unten zu lesen!!!
§ 5 Statuten zum Kegeln
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Ein Kegelabend beginnt immer, wie folgt: - Kein Mitglied trägt bei Ankunft die Kappe. - Das 1. Bier wird mit links getrunken.
- Gleichzeitig (beim Verzehr dieses Bieres,) wird die Kappe aufgesetzt
Sollten nach 15 Minuten immer noch nicht alle Mitglieder anwesend sein, so ist dann die Zeremonie zu verrichten. Wird gegen mindestens eine der o. g. Regeln verstossen, so ist ein Betrag in Höhe von DM 5,- zu entrichten. Erscheint ein Mitglied später, so hat auch er die Zeremonie zu verrichten und im Bedarfsfalle die Strafe zu zahlen.
- Eine „Runde“ besteht immer nur aus Bier. Es ist aber jedem Parasit freigestellt auf eigene Kosten eine Extrarunde mit „Kurzen“ zu bestellen.
- Bei Ausfall eines Kegelabends, wird ein zusätzlicher Parasiten-Abend eingelegt.
- Jedes Mitglied hat an dem Kegelabend, in dessen Monat er Geburtstag hat, eine Runde zu geben. Fällt das Kegeln in diesem Monat aus, so wird die Runde beim nächsten Treffen (Kegeln) gegeben.
- Nimmt ein Gastkegler am monatlichen Vergnügen teil, so hat er eine Runde Kurzen zu geben.
- Beim letzten Bierverzehr an der Kegelbahn, hat jedes Mitglied die Knopfseite der Kappe gen Borkenwirthe zu richten. Weigert sich ein Parasit, so hat er ein 5 Liter Bierfass zu geben.
- Wird ein Mitglied nicht mit Kosenamen angesprochen, so ist die Strafe nach 30 Sekunden verjährt (sofern es niemand gemerkt hat).
- Mindestens 2 Zeugen müssen die Aussprache der falschen Anrede beeiden können, ansonsten verfällt die Strafe.
- Der Gossenkönig hat eine Strafe von 20,- DM zu zahlen.
- Ein Kegelabend hat automatisch das Mitführen der Kappe zur Folge. Ferner darf sie niemals länger als 1 Minute vom Haupt des Mitgliedes entfernt sein. Bei Nichteinhaltung einer dieser beiden Regeln, ist eine Entschädigung in Form eines 5 Liter Bierfasses zu entrichten.
- Der Knopf dieser bereits erwähnten Kappe befindet sich an der Stirnseite des Mitgliedkopfes. Bei Verstoß ist ein Bußgeld in Höhe von DM 2,- zu zahlen. (Dies gilt nicht beim Akt des Kegelns.) Dem Kappenträger wird eine „Umdrehzeit“ von 30 Sekunden eingeräumt.
- Das Anspucken der Vereinsmitglieder ist untersagt. Bei Zuwiederhandlung ist ein Betrag in Höhe von DM 5,- zu entrichten.
- Schüttet ein Mitglied, einem Anderen etwas in das Bier, so hat dieser ein 5 Liter Bierfass zu geben. Dieselbe Strafe tritt ein, wenn ein Vereinsangehöriger sein Bier wegschüttet.
- In 2 Meter Abstand zur Klingelschnur werden zwei Begrenzungsmarken in der linken und rechten Gosse aufgestellt. Werden diese Begrenzer berührt, bzw. fällt die Kugel vor der Grenze in die Gosse, so ist vom Werfer eine Strafe von DM 20,- zu zahlen. Die oben erläuterte 2-MeterZone wird als Niemandsland bezeichnet.
- Die Höchstgrenze pro Wurf liegt bei DM 20,-, wobei nur die Strafen gewertet werden, die von der Kugel direkt verursacht wurden. D. h.: „Fluchen auf der Bahn“ würde zu den 20,- DM angerechnet.
- Beantragt ein Mitglied die Berechnung seiner Strafen zeitlich zu verschieben, so wird diesem Antrag stattgegeben und seine Strafen werden zu Beginn des nächsten Kegelabends ermittelt.
- Grundsätzlich sind alle Strafen von den Anklägern zu belegen. Aus diesem Grund ist eine Satzung bei der Gaststätte Reemann zu hinterlegen.
- Die anwesenden Kegelbrüder eines Kegelabends können einen „wilden Kegelabend“ festlegen, d. h. sämtliche Strafen entfallen an diesem Abend (z. B. auch die für das Nicht-Erscheinen). Der „wilde Kegelabend“ muß von allen Anwesenden einstimmig beschlossen werden.
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